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In Mecklenburg-Vorpommern trat am 01. Januar 2008 die neue Bäderregelung auf Basis des Ladenöffnungsgesetzes in Kraft.

In dieser dürfen die Händler in den Ostseebädern an keinem Feiertag mehr öffnen.

Das betrifft insgesamt 10 gesetzliche Feiertage. An diesen machen die Händler üblicherweise 10 Prozent des Jahresumsatzes.

Es gibt Ostseebäder, in denen sich die Einzelhandelsstruktur seit Jahren mit den Feiertagsverkäufen entwickelt hat.

Die Einzelhandelsstruktur in den Badeorten Boltenhagen, Bansin, Heringsdorf, Ahlbeck, Binz, Warnemünde u.a. ist durch eine Vielzahl an Facheinzelhändlern, die es in dieser Qualität und Menge in größeren Städten nicht mehr gibt, gekennzeichnet .

Dies droht im nächsten Jahr durch die neue rigide Bäderregelung und auch unter den Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform (Berücksichtigung der Mieten bei der Gewerbesteuer) zerschlagen zu werden.

Die neue Bäderregelung mit ihrer ausschließlich räumlichen Erweiterung auf die großen Mecklenburger Städte ist so nur zum Nutzen der großen Handelskonzerne in den Innenstädten verändert worden, die mit Hilfe dieser Bäderregelung das Sonntagsverkaufsverbot in diesen Städten aushebeln wollen.

Geopfert wurden grundsätzllich die Interessen der vielen hundert Einzelhändler an der Ostseeküste, denen der Handel zu den eigentlichen Saisonhöhepunkten (Feiertagen) nicht mehr möglich ist.

Die Initiative Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommern wurde im Dezember 2007 von Einzelhändlern aus der Region gegründet.


Wir fordern die Anpassung der neuen Regelung an die wirklichen Bedürfnisse des Einzelhandels und des Mecklenburger Tourismus, das heißt eine völlige Freigabe der Öffnungszeiten mit Ausnahme des Karfreitag und des 1. Weihnachtsfeiertages und des Ostersonntages ab 14 Uhr.

Dieses entspricht in etwa der Bäderregelung in Schleswig-Holstein, die in Auszügen auf der Seite Kontakt nachzulesen ist.

 

Diese Seiten befinden sich im Aufbau und werden laufend ergänzt.

 

 

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